Kopernikusstraße 17 18057 Rostock St.-Nr.: 079/142/05527
IBAN DE42130500000405007868 BIC NOLADE21ROS VR Rostock 1735
Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,- Euro je Mitglied erhoben, gilt nicht für Gruppentarif.
Diese Aufnahmegebühr ist in Bar bei der Abgabe des Mitgliedsantrages zu entrichten.
2. Monatsbeitrag:
1. Gruppe: Nachwuchsleistungssport und Leistungssport
1.1. Bis 6 Jahre 11,00 Euro
1.2. Ab 7 Jahre 13,00 Euro
1.3. Ab 10 Jahre 18.00 Euro
2. Gruppe: 110,00 Euro
Kindersichtungsschwimmen (Erlernen des Schwimmens) umfasst 20 Trainingsstunden
3. Gruppe: 10,00 Euro
Gruppentarif für Kinder im Kindergartensportangebot
4. Gruppe: 15,00 Euro
Erwachsene über 18 Jahren;
Einmaliges wöchentliches Angebot
Für jedes weitere Sportangebot je 7,00 Euro monatlich.
5. Gruppe: Allgemeine Sportgruppe
1.1 Rentner 11,00 Euro
- gilt für einmaliges Sportangebot Seniorensport in der Woche - für jedes weitere Sportangebot
im Seniorensport je 7,00 Euro monatlich;
1.2 Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre 11,00 Euro
- gilt für einmaliges Sportangebot id. Woche- für jedes weitere Sportangebot
je 5,00 Euro monatlich;
1.3 Studenten, Azubis, Arbeitslose, Übungsleiter
6. Gruppe: Familienmitgliedschaft –ab 3.Personen und mehr
1. Person (höchster Beitragssatz) 100 %
2. Person (50% ihres Beitragsatz)
3. Person und jede weitere 25% des zutreffenden Beitrages
7. Gruppe: 2,00 Euro
Ruhende Mitgliedschaft durch Beschluss des Vorstandes. Die ruhende Mitgliedschaft ist schriftlich
beim Vorstand zu beantragen. Gründe: lange Krankheit, längere berufliche Abwesenheit,
auswärtiges Studentenpraktikum.
8. Gruppe: 3,00 Euro- Mindestbeitrag- kann beliebig erhöht werden
Fördermitgliedschaft
3. Zahlungsmodalitäten:
Aus organisatorischen Gründen erfolgt der Einzug des Mitgliedsbeitrages ab 01.01.2011 von jedem Vereinsmitglied nur noch über das Bank-Einzugsverfahren. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich zum 15. eingezogen. Ausgenommen von dem Einzugsverfahren ist das Kindersichtungsschwimmen und der Kindergartensport.
Rücklastschriftgebühren die das Vereinsmitglied zu vertreten hat, werden diesem Mitglied zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr von 1,50 Euro belastet. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt für die 1.schriftliche Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro und für die 2.schriftliche Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 15,00 Euro zu erheben.
4. Ende der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt nach Kündigung oder Ausschluss. Die Kündigung kann jederzeit durch schriftliche Erklärung vier Wochen vor dem Quartalsende erfolgen.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.11.2014, Inkrafttreten ab 01.01.2015