Beitragsordnung

Wasserspringerclub Rostock e.V.

Beitragsordnung ab 01.01.2015

 

Kopernikusstraße 17
18057 Rostock
St.-Nr.: 079/142/05527

 

IBAN   DE42130500000405007868
BIC      NOLADE21ROS
VR Rostock 1735

 

1. Aufnahmegebühr:

Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,- Euro je Mitglied erhoben; gilt nicht für Gruppentarif-Diese Aufnahmegebühr ist in Bar bei der Abgabe des Mitgliedsantrages zu entrichten.

 

2. Monatsbeitrag:

1. Gruppe: Nachwuchsleistungssport und Leistungssport

1.1. Bis 6 Jahre                   11,00 Euro
1.2. Ab 7 Jahre                   13,00 Euro
1.3. Ab 10 Jahre                 18.00 Euro

2. Gruppe:            110,00 Euro

Kindersichtungsschwimmen (Erlernen des Schwimmens)
Umfasst 20 Trainingsstunden

3. Gruppe:            10,00 Euro

Gruppentarif für Kinder im Kindergartensportangebot

4. Gruppe:            15,00 Euro

Erwachsene über 18 Jahren;
Einmaliges wöchentliches Angebot
Für jedes weitere Sportangebot je 7,00 Euro monatlich ;

5.  Gruppe: Allgemeine Sportgruppe  

1.1. Rentner          11,00 Euro
- gilt für einmaliges Sportangebot Seniorensport  in der Woche
- für jedes weitere Sportangebot im Seniorensport je 7,00 Euro monatlich;  

1.2. Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre          11,00 Euro
- gilt für einmaliges Sportangebot i.d. Woche
- für jedes weitere Sportangebot je 5,00 Euro monatlich;

1.3. Studenten, Azubis, Arbeitslose, Übungsleiter

6. Gruppe: Familienmitgliedschaft – ab 3.Personen und mehr

1.Person (höchster Beitragssatz) 100 %
2.Person (50% ihres Beitragsatzes)
3. Person und jede weitere 25% des zutreffenden Beitrages

7. Gruppe:            2,00 Euro

Ruhende Mitgliedschaft durch Beschluss des Vorstandes.
Die ruhende Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.
Gründe: lange Krankheit, längere  berufliche Abwesenheit, auswärtiges Studentenpraktikum.

8. Gruppe:            3,00 Euro

-  Mindestbeitrag
- kann beliebig erhöht werden
- Fördermitgliedschaft

 

3. Zahlungsmodalitäten:

Aus organisatorischen Gründen erfolgt der Einzug des Mitgliedsbeitrages ab 01.01.2011 von jedem Vereinsmitglied nur noch über das Bank-Einzugsverfahren. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich zum 15. eingezogen. Ausgenommen von dem Einzugsverfahren ist das Kindersichtungsschwimmen und der Kindergartensport.

Rücklastschriftgebühren die das Vereinsmitglied zu vertreten hat, werden diesem Mitglied zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr von 1,50 Euro belastet. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt für die 1.schriftliche Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro und für die 2.schriftliche Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 15,00 Euro zu erheben.

 

4. Ende der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt nach Kündigung oder Ausschluss. Die Kündigung kann jederzeit durch schriftliche Erklärung vier Wochen vor dem Quartalsende erfolgen.

 

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.11.2014, Inkrafttreten ab 01.01.2015